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Handbuch der Rechtsförmlichkeit / Inhalt / Teil C Index

Teil A: Vorbemerkungen zur Rechtsprüfung
  Teil B: Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften  
  Teil C: Stammgesetze – erstmalige Regelung bestimmter Sachverhalte  
  1. Die Überschrift des Stammgesetzes  
  2. Das Ausfertigungsdatum  
  3. Die Eingangsformel des Stammgesetzes  
  4. Inhaltsübersicht  
  5. Gliederung des Stammgesetzes  
  6. Übergangsvorschriften  
  7. Folgeänderungen  
  8. Zitiergebot nach Artikel 19 GG bei Grundrechts-einschränkungen  
  9. Geltungszeitregeln  
  10. Die Schlußformel  
  Teil D: Änderungsgesetze  
  Teil E: Rechtsverordnungen  
  Teil F: Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren  
  Teil G: Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen  
 
  Teil C: Stammgesetze – erstmalige Regelung bestimmter Sachverhalte  
  1. Die Überschrift des Stammgesetzes  
  1.1 Bedeutung und Bestandteile der Überschrift Rn.
   
  amtlicher Wortlaut 356
  Bestandteile der Überschrift 357
  1.2 Die Bezeichnung  
   
  Bezeichnung als Zitiername 358
  1.3 Die Bildung der Bezeichnung  
   
  Rangangabe 359
  erweiterte Rangangabe 360
  Standort der Rangangabe am Anfang 361
  Verknüpfung von Rangangabe und Inhaltsangabe 362
  kurze Angabe des Regelungsgegenstandes 363
  Name eines anderen Stammgesetzes nicht in der Überschrift 364
  Bezeichnung mit Bezug zum Recht der Europäischen Union 365
  kein Klammerzusatz 366
  keine zu lange Bezeichnung 367
  1.4 Die Kurzbezeichnung  
   
  zitierfreundliche Kurzbezeichnung 368
  Kurzbezeichnung wird zum Zitiernamen 369
  Merkmale der Kurzbezeichnung 370
  Kurzbezeichnung als Wortzusammensetzung 371
  1.5 Die Bildung der Kurzbezeichnung  
   
  Rangangabe und Schlüsselbegriffe 372
  schlagwortartige Zusammenfassung 373
  Schlüsselbegriffe sorgfältig auswählen 374
  Rangangabe – Gesetz, Gesetzbuch 375
  Ordnung – ungeeignete Rangangabe 376
  Kennzeichnung als Bundesgesetz 377
  keine zusätzliche Rangangabe 378
  Gesetz über Bundeseinrichtungen 379
  überflüssige Kennzeichnung als „deutsches“ Gesetz 380
  keine Jahreszahlen in der Überschrift 381
  Ausnahme: Zeitgesetze 382
  Ausnahme: Jahresstammgesetze 383
  keine Jahreszahl bei geschäftsjahresorientierten Stammgesetzen 384
  1.6 Die amtliche Abkürzung  
   
  Unverwechselbarkeit 385
  Verwendung der Abkürzung 386
  Abkürzung und juris 387
  Klammerzusatz 388
  Kurzbezeichnung und Abkürzung in Klammern 389
  1.7 Die Bildung der Abkürzung  
   
  Absprache mit dem Bundesministerium der Justiz 390
  Ähnlichkeit mit dem Zitiernamen 391
  Einzelkürzel 392
  Rangangabe am Ende der Abkürzung 393
  2. Das Ausfertigungsdatum  
   
  Unterschrift des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin 394
  3. Die Eingangsformel des Stammgesetzes  
  3.1 Bedeutung der Eingangsformel  
   
  Beurkundungsfunktion 395
  Angabe schon im Gesetzentwurf 396
  Standort 397
  Überprüfung im Gesetzgebungsverfahren 398
  3.2 Eingangsformel bei Zustimmung des Bundesrates  
   
  zustimmungsbegründende Einzelregelung 399
  Überprüfung der Zustimmungsbedürftigkeit 400
  Verkündung als nicht zustimmungsbedürftig 401
  Verkündung als zustimmungsbedürftig 402
  3.3 Die einzelnen Eingangsformeln  
   
  Beispiele für die Eingangsformeln 403
  Sonderfälle 404
  4. Inhaltsübersicht  
   
  Übersicht und Orientierung 405
  umfassende Übersicht 406
  Anpassung bei Änderungen des Entwurfs 407
  Standort nach der Eingangsformel 408
  5. Gliederung des Stammgesetzes  
  5.1 Einzelvorschriften und ihre Bezeichnung  
   
  Einzelvorschriften und Gliederungseinheiten 409
  Artbezeichnung und Zählbezeichnung der Einzelvorschrift 410
  durchlaufende Numerierung 411
  Buchstabenzusatz 412
  Absätze 413
  5.2 Übergeordnete Gliederungseinheiten und ihre Bezeichnung  
   
  übergeordnete Gliederungseinheiten 414
  Artbezeichnung 415
  keine Übergliederung 416
  einheitliche Artbezeichnung und fortlaufende Zählbezeichnung 417
  Zählbezeichnung 418
  5.3 Zwischenüberschriften  
   
  Zwischenüberschrift als Mittel zur Ordnung des Regelungsstoffes 419
  Überschrift für alle Einzelvorschriften 420
  feststehende Überschriften 421
  Überschrift der letzten Einzelvorschrift 422
  5.4 Aufbau des Gesetzes  
   
  inhaltsabhängiger Aufbau 423
  regelmäßiger Aufbau 424
  Ermächtigungsnormen 425
  Anlagen – Gesetzesrang 426
  Anlageband zum Bundesgesetzblatt 427
  Überschrift der Anlage 428
  6. Übergangsvorschriften  
   
  grundsätzlich Erstreckung auf bestehende und neue Rechtsverhältnisse 429
  Bedarfsprüfung für Übergangsregelungen 430
  Abwägung 431
  Grundrechte als Maßstab für die Erforderlichkeit 432
  gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum 433
  Bezugnahme bei gespaltenem Inkrafttreten 434
  Datierungsbefehl 435
  Standort und Überschrift 436
  Blankettnorm 437
  Blankettnorm mit Konkretisierung 438
  7. Folgeänderungen  
   
  Folgeänderungen auch bei Erstregelungen 439
  Änderungssprache 440
  Standort 441
  8. Zitiergebot nach Artikel 19 GG bei Grundrechtseinschränkungen  
   
  Warnfunktion 442
  betroffene Grundrechte 443
  Formulierung und Standort unmittelbar nach der Vorschrift 444
  Formulierung und Standort in den Schlußvorschriften 445
  Überschrift 446
  9. Geltungszeitregeln  
  9.1 Inkrafttretensregelung  
   
  Inkrafttreten, Existenz, Anwendbarkeit 447
  Auffangregelung des Artikels 82 Abs. 2 Satz 2 GG 448
  Festlegung durch den Gesetzgeber 449
  Entwurf und Überprüfung der Inkrafttretensregelung 450
  Standort 451
  9.2 Gestaltungsmöglichkeiten für das Inkrafttreten  
   
  Vorlaufzeit, Zeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten 452
  gespaltenes Inkrafttreten 453
  Zusammenfassung der gleichzeitig in Kraft tretenden Vorschriften 454
  Aufbau der Inkrafttretensvorschrift 455
  Ordnung nach der zeitlichen Reihenfolge 456
  Bezugnahme auf gespaltene Inkrafttretensvorschrift 457
  Straf- und Bußgeldvorschriften und gespaltenes Inkrafttreten 458
  sofortiges Inkrafttreten von Ermächtigungsnormen 459
  genaue Anführung der Ermächtigungsnormen 460
  gekoppeltes Inkrafttreten 461
  Formulierung bei gekoppeltem Inkrafttreten 462
  andere Gestaltungsmöglichkeiten für gleichzeitiges Inkrafttreten 463
  bedingtes Inkrafttreten 464
  Kombination von gespaltenem und bedingtem Inkrafttreten 465
  gesonderte Bekanntmachung des Bedingungseintritts 466
  Bestimmung, wer die Bekanntmachung vornimmt 467
  Rechtsnatur der Bekanntmachung 468
  Angabe der Bekanntmachungsfundstelle im Vollzitat 469
  keine bloße Ankündigung des Inkrafttretens 470
  9.3 Rückwirkendes Inkrafttreten  
   
  besondere Prüfung bei rückwirkendem Inkrafttreten 471
  unzulässige Rückwirkung nach Artikel 103 Abs. 2 GG 472
  weitere Fälle unzulässiger Rückwirkung 473
  Grundsatz des Vertrauensschutzes 474
  Rückwirkung bei begünstigenden Regelungen 475
  Formulierung des rückwirkenden Inkrafttretens 476
  9.4 Präzise Festlegung des Inkrafttretensdatums  
   
  präzise Festlegung 477
  Angabe eines konkreten Datums und ggf. Anpassung im Gesetzgebungsverfahren 478
  Bezugnahme auf den Tag der Verkündung 479
  unpräzise Bezugnahmen 480
  Angabe des Zeitabstandes zwischen Verkündung und Inkrafttreten 481
  Kalendermäßigkeit der Zeitabschnitte 482
  Besonderheiten 483
  Formulierung mit Datierungsbefehl 484
  Datierungsbefehle bei komplizierten Formulierungen verwenden 485
  9.5 Befristung, Außerkrafttreten  
   
  in der Regel keine Außerkrafttretensvorschrift vorsehen 486
  Ausnahme: Zeitgesetz 487
  ausdrücklich angegebenes Verfallsdatum 488
  zweckgebundene Vorschriften 489
  grundgesetzlich vorgegebene Befristungen 490
  Befristung bei vorübergehendem Regelungsbedarf 491
  Außerkrafttretensregelung und Anwendungsregelung 492
  Formulierung der Außerkrafttretensregelung 493
  bedingtes Außerkrafttreten 494
  Aufhebung der Befristung bei weiterbestehendem Regelungsbedarf 495
  Befristung bei Unsicherheit über die ergriffenen Maßnahmen 496
  Befristung von Übergangsregelungen 497
  Probleme bei befristeter Gesetzgebung 498
  10. Die Schlußformel  
  10.1 Bedeutung der Schlußformel  
   
  Beurkundungsfunktion 499
  Bestandteile der Schlußformel 500
  Festlegung der Schlußformel 501
  10.2 Die einzelnen Schlußformeln  
   
  ohne Zustimmung des Bundesrates 502
  mit Zustimmung des Bundesrates 503
  mit Zustimmung des Bundesrates und der Bundesregierung nach Artikel 113 GG 504
  mit Zustimmung der Bundesregierung nach Artikel 113 GG 505
  mit Zustimmung von Landesregierungen nach Artikel 138 GG 506
  Verantwortung des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin 507