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Handbuch der Rechtsförmlichkeit / Inhalt / Teil C – Ziffer 2

Teil A: Vorbemerkungen zur Rechtsprüfung
  Teil B: Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften  
  Teil C: Stammgesetze – erstmalige Regelung bestimmter Sachverhalte  
  1. Die Überschrift des Stammgesetzes  
  2. Das Ausfertigungsdatum  
  3. Die Eingangsformel des Stammgesetzes  
  4. Inhaltsübersicht  
  5. Gliederung des Stammgesetzes  
  6. Übergangsvorschriften  
  7. Folgeänderungen  
  8. Zitiergebot nach Artikel 19 GG bei Grundrechts-einschränkungen  
  9. Geltungszeitregeln  
  10. Die Schlußformel  
  Teil D: Änderungsgesetze  
  Teil E: Rechtsverordnungen  
  Teil F: Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren  
  Teil G: Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen  
 
  Teil C: Stammgesetze – erstmalige Regelung bestimmter Sachverhalte
  2. Das Ausfertigungsdatum
 
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Das Ausfertigungsdatum, das später nach der Überschrift des Gesetzes steht, gibt das Datum der Unterschrift des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin wieder. Bereits im Entwurfsstadium kann – gemäß § 59 Abs. 5 GGO II abgesetzt von der Überschrift – eine Zeile mit dem Wort „Vom ...“ vorgesehen werden.