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Anhang 3 (zu Rn. 37) |
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Prüffragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit von
Rechtsetzungsvorhaben des Bundes vom 11. Dezember 1984 |
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1. |
Muß überhaupt etwas geschehen? |
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1.1 |
Was soll erreicht werden?
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1.2 |
Woher kommen die Forderungen; welche Begründungen werden genannt?
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1.3 |
Wie ist demgegenüber die gegenwärtige Sach- und Rechtslage?
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1.4 |
Welche Mängel sind festgestellt worden?
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1.5 |
Welche Entwicklungen, z. B. in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Rechtsprechung,
stehen mit dem Problem in einem besonderen Zusammenhang?
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1.6 |
Wie hoch ist die Zahl der Betroffenen und der zu lösenden praktischen Fälle?
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1.7 |
Was geschieht, wenn nichts geschieht? (z. B. das Problem wird sich voraussichtlich verschärfen; ... unverändert bleiben; ... sich durch Zeitablauf oder durch Selbstregulierung gesellschaftlicher Kräfte ohne staatliche Einwirkung lösen. Mit welchen Folgen?)
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2. |
Welche Alternativen gibt es? |
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2.1 |
Was hat die Problemanalyse ergeben: Wo liegen die Ursachen des Problems?
Welche Faktoren können beeinflußt werden?
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2.2 |
Mit welchen generell geeigneten Handlungsinstrumenten kann das angestrebte Ziel vollständig oder mit vertretbaren Abstrichen erreicht werden? (z. B. auch: Maßnahmen zur wirksamen Anwendung und Durchsetzung vorhandener Vorschriften; Öffentlichkeitsarbeit; Absprachen, Investitionen, Anreizprogramme; Anregungen und Unterstützen einer zumutbaren Selbsthilfe der Betroffenen; Klärung durch die Gerichte)
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2.3 |
Welche Handlungsinstrumente sind insbesondere unter Berücksichtigung der
folgenden Gesichtspunkte am günstigsten?
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a) |
Aufwand und Belastungen für Bürger und Wirtschaft
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b) |
Wirksamkeit (u. a. Treffsicherheit, Grad und Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung)
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c) |
Kosten und Ausgaben für öffentliche Haushalte
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d) |
Auswirkungen auf den vorhandenen Normenbestand und geplante Programme
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e) |
Nebenwirkungen, Folgewirkungen
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f) |
Verständnis und Annahmebereitschaft von Adressaten und Vollzugsträgern.
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2.4 |
Bei welchem Vorgehen können neue Vorschriften vermieden werden?
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3. |
Muß der B u n d handeln? |
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3.1 |
Kann das Handlungsziel ganz oder teilweise von Ländern, Kommunen oder anderen staatlichen Stellen mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel erreicht werden?
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3.2 |
Warum muß der Bund tätig werden?1
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3.3 |
Wie weit müssen die Kompetenzen des Bundes ausgeschöpft werden?
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1 Z. B. womit wird die Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelung zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen
Interesse nach Artikel 72 Abs. 2 GG begründet? Der Wortlaut der Blauen Prüffragen „z. B.
womit wird die Notwendigkeit zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse nach Art. 72 Abs.
2 Nr. 3 GG begründet?“, ist überholt, nachdem Artikel 72 GG durch das Gesetz vom 27. Oktober 1994
(BGBl. I S. 3146) geändert worden ist.
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4. |
Muß ein G e s e t z gemacht werden? |
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4.1 |
Unterliegen die zu regelnden Gegenstände dem Vorbehalt des Gesetzes (unter Berücksichtigung der Wesentlichkeitstheorie)?
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4.2 |
Ist der Regelungsgegenstand aus anderen Gründen so bedeutsam, daß die Regelung dem Parlament vorbehalten bleiben sollte?
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4.3 |
Soweit kein förmliches Gesetz erforderlich ist: Muß die Regelung in einer
Rechtsverordnung getroffen werden? Warum genügt nicht eine Verwaltungsvorschrift
oder evtl. die Satzung einer Bundeskörperschaft?
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5. |
Muß j e t z t gehandelt werden? |
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5.1 |
Welche Sachverhalte und Zusammenhänge müssen noch erforscht werden?
Warum muß gleichwohl schon jetzt eine Regelung getroffen werden?
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5.2 |
Warum kann vorhersehbarer Änderungs- und Regelungsbedarf z. B. mit gestaffeltem Inkrafttreten nicht noch abgewartet und in demselben Rechtsetzungsverfahren zusammengefaßt werden?
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6. |
Ist der Regelungsumfang erforderlich? |
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6.1 |
Ist der Entwurf frei von entbehrlichen Programmsätzen oder Planungszielbeschreibungen?
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6.2 |
Kann die Regelungstiefe (Differenzierung und Detaillierung) durch eine allgemeinere
Fassung (Typisierung, Pauschalierung, unbestimmte Rechtsbegriffe,
Generalklauseln, Einräumen von Ermessen) beschränkt werden?
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6.3 |
Können Details einschließlich absehbarer Änderungen dem Verordnungsgeber (Länder oder Bund) überlassen oder in Verwaltungsvorschriften aufgenommen werden?
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6.4 |
Sind dieselben Fälle bereits anderweitig, insbesondere durch höherrangiges
Recht, geregelt (vermeidbare Doppelregelungen!)? Z. B. durch
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– |
transformierten, unmittelbar geltenden völkerrechtlichen Vertrag?
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– |
Verordnung der Europäischen Gemeinschaft?
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– |
Bundesgesetz (gegenüber erwogenen Bundesverordnungen)
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– |
Rechtsverordnung (gegenüber erwogenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften).
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6.5 |
Gibt es eingeführte technische Regeln (DIN o. ä.) über denselben Regelungsgegenstand?
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6.6 |
Welche schon bestehenden Regelungen werden durch die geplante Vorschrift
berührt? Können sie entfallen?
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6.7 |
Ist aus Anlaß einer anstehenden Novellierung der Regelungsumfang auch über
den konkreten Änderungsbedarf hinaus überprüft worden?
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7. |
Kann die Geltungsdauer beschränkt werden? |
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7.1 |
Wird die Regelung nur für eine vorhersehbare Zeitspanne benötigt?
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7.2 |
Ist eine befristete „Regelung auf Probe“ vertretbar?
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8. |
Ist die Regelung bürgernah und verständlich?
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8.1 |
Wird die neue Regelung auf das Verständnis und die Annahmebereitschaft der
Bürger treffen?
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8.2 |
Warum sind vorgesehene Einschränkungen von Freiräumen oder Mitwirkungspflichten unverzichtbar? z. B.:
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– |
Verbote, Genehmigungs- und Anzeigepflichten
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– |
persönliches Erscheinen bei Behörden
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– |
Antragstellungen, Auskunfts- und Nachweispflichten
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– |
Strafen oder Geldbußen
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– |
sonstige Belastungen.
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Sind sie durch geringere Belastungen ersetzbar? z. B.: Anzeigepflicht statt Verbot
mit Erlaubnisvorbehalt.
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8.3 |
Inwieweit können Anspruchsvoraussetzungen oder behördliche Genehmigungs-/Bewilligungsverfahren mit denen in anderen Rechtsbereichen abgestimmt und auf ein Minimum an Aufwand und Zeitbedarf reduziert werden?
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8.4 |
Können die Betroffenen die vorgesehene Regelung hinsichtlich Wortwahl, Satzbau, Satzlänge, Länge der Einzelvorschrift, Systematik, Logik, Abstraktion verstehen?
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9. |
Ist die Regelung praktikabel? |
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9.1 |
Reicht eine vertragsrechtliche, haftungsrechtliche oder sonstwie zivilrechtliche
Regelung aus, damit ein Verwaltungsvollzug vermieden werden kann?
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9.2 |
Warum kann auf neue behördliche Kontrollen und Einzelakte der Verwaltung
(oder die Einschaltung eines Gerichts) nicht verzichtet werden?
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9.3 |
Sind die gewählten Vorschriften direkt befolgbar? Lassen sie einen möglichst
geringen Bedarf an Einzelakten der Gesetzesausführung erwarten?
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9.4 |
Können verwaltungsrechtliche Gebots- und Verbotsnormen mit den vorhandenen
Mitteln durchgesetzt werden?
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9.5 |
Kann auf besondere Vorschriften über Verfahren und Rechtsschutz verzichtet
werden? Warum reichen die allgemeinen Vorschriften nicht aus?
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9.6 |
Warum kann auf
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a) |
Zuständigkeits- und Organisationsregelungen
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b) |
neue Behörden, beratende Gremien
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c) |
Mitwirkungsvorbehalte
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d) |
Berichtspflichten, amtliche Statistiken
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e) |
verwaltungstechnische Vorgaben (z. B.Vordrucke) nicht verzichtet werden?
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9.7 |
Welche Behörden oder sonstigen Stellen sollen den Vollzug übernehmen?
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9.8 |
Welche Interessenkonflikte sind bei den Vollzugsträgern zu erwarten?
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9.9 |
Wird den Vollzugsträgern der erforderliche Handlungsspielraum eingeräumt?
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9.10 |
Wie ist die Meinung der Vollzugsträger/-behörden zur Klarheit des Regelungszwecks und zum Vollzugsauftrag?
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9.11 |
Ist die geplante Regelung unter Beteiligung der Vollzugsträger vorab erprobt worden (Planspiele)?
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– |
Warum nicht?
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– |
Mit welchem Ergebnis?
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10. |
Stehen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis? |
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10.1 |
In welcher Höhe ist eine Kostenbelastung der Adressaten oder sonst Betroffener zu erwarten? (u. U. schätzen oder zumindest Art und Umfang grob beschreiben)
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10.2 |
Kann die zusätzliche Kostenbelastung den Adressaten – insbesondere kleinen
und mittleren Unternehmen – zugemutet werden?
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10.3 |
In welcher Höhe entstehen zusätzliche Kosten und Ausgaben für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen?
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– |
welche Deckungsmöglichkeiten bestehen für die zusätzlichen Kosten?
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10.4 |
Sind Kosten-Nutzen-Untersuchungen durchgeführt worden?
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– |
Warum nicht?
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– |
Zu welchem Ergebnis haben sie geführt?
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10.5 |
Auf welche Weise sollen Wirksamkeit, Aufwand und evtl. Nebenwirkungen der
Regelung nach Inkrafttreten ermittelt werden?
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