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Handbuch der Rechtsförmlichkeit / Anhang / Anhang 3

Anhang 1:
Richtlinien für die Fassung von Vertragsgesetzen und vertragsbezogenen Verordnungen
  Anhang 2:
Leitsätze zur Erforderlichkeit bußgeldrechtlicher Sanktionen, insbesondere im Verhältnis zu Maßnahmen des Verwaltungszwangs vom 2. März 1983
 
  Anhang 3:
Prüffragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes vom 11. Dezember 1984
 
  1. Muß überhaupt etwas geschehen?  
  2. Welche Alternativen gibt es?  
  3. Muß der B u n d handeln?  
  4. Muß ein G e s e t z gemacht werden?  
  5. Muß j e t z t gehandelt werden?  
  6. Ist der Regelungsumfang erforderlich?  
  7. Kann die Geltungsdauer beschränkt werden?  
  8. Ist die Regelung bürgernah und verständlich?  
  9. Ist die Regelung praktikabel?  
  10. Stehen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis?  
  Anhang 4:
Gemeinsame Leitlinien für die redaktionelle Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften – Interinstitutionelle Vereinbarung vom 22. Dezember 1998
 
 
  Anhang 3 (zu Rn. 37)
  Prüffragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes vom 11. Dezember 1984
  1. Muß überhaupt etwas geschehen?
 
  1.1

Was soll erreicht werden?

  1.2

Woher kommen die Forderungen; welche Begründungen werden genannt?

  1.3

Wie ist demgegenüber die gegenwärtige Sach- und Rechtslage?

  1.4

Welche Mängel sind festgestellt worden?

  1.5

Welche Entwicklungen, z. B. in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Rechtsprechung, stehen mit dem Problem in einem besonderen Zusammenhang?

  1.6

Wie hoch ist die Zahl der Betroffenen und der zu lösenden praktischen Fälle?

  1.7

Was geschieht, wenn nichts geschieht?
(z. B. das Problem wird sich voraussichtlich verschärfen; ... unverändert bleiben; ... sich durch Zeitablauf oder durch Selbstregulierung gesellschaftlicher Kräfte ohne staatliche Einwirkung lösen. Mit welchen Folgen?)

  2. Welche Alternativen gibt es?
 
  2.1

Was hat die Problemanalyse ergeben: Wo liegen die Ursachen des Problems?
Welche Faktoren können beeinflußt werden?

  2.2

Mit welchen generell geeigneten Handlungsinstrumenten kann das angestrebte Ziel vollständig oder mit vertretbaren Abstrichen erreicht werden? (z. B. auch: Maßnahmen zur wirksamen Anwendung und Durchsetzung vorhandener Vorschriften; Öffentlichkeitsarbeit; Absprachen, Investitionen, Anreizprogramme; Anregungen und Unterstützen einer zumutbaren Selbsthilfe der Betroffenen; Klärung durch die Gerichte)

  2.3

Welche Handlungsinstrumente sind insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte am günstigsten?

   
a)

Aufwand und Belastungen für Bürger und Wirtschaft

b)

Wirksamkeit (u. a. Treffsicherheit, Grad und Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung)

c)

Kosten und Ausgaben für öffentliche Haushalte

d)

Auswirkungen auf den vorhandenen Normenbestand und geplante Programme

e)

Nebenwirkungen, Folgewirkungen

f)

Verständnis und Annahmebereitschaft von Adressaten und Vollzugsträgern.

  2.4

Bei welchem Vorgehen können neue Vorschriften vermieden werden?

  3. Muß der B u n d handeln?
 
  3.1

Kann das Handlungsziel – ganz oder teilweise – von Ländern, Kommunen oder anderen staatlichen Stellen mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel erreicht werden?

  3.2

Warum muß der Bund tätig werden?1

  3.3

Wie weit müssen die Kompetenzen des Bundes ausgeschöpft werden?


 

1 Z. B. womit wird die Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse nach Artikel 72 Abs. 2 GG begründet? Der Wortlaut der Blauen Prüffragen „z. B. womit wird die Notwendigkeit zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse nach Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG begründet?“, ist überholt, nachdem Artikel 72 GG durch das Gesetz vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist.

  4. Muß ein G e s e t z gemacht werden?
 
  4.1

Unterliegen die zu regelnden Gegenstände dem Vorbehalt des Gesetzes (unter Berücksichtigung der Wesentlichkeitstheorie)?

  4.2

Ist der Regelungsgegenstand aus anderen Gründen so bedeutsam, daß die Regelung dem Parlament vorbehalten bleiben sollte?

  4.3

Soweit kein förmliches Gesetz erforderlich ist: Muß die Regelung in einer Rechtsverordnung getroffen werden? Warum genügt nicht eine Verwaltungsvorschrift oder evtl. die Satzung einer Bundeskörperschaft?

  5. Muß j e t z t gehandelt werden?
 
  5.1

Welche Sachverhalte und Zusammenhänge müssen noch erforscht werden?
Warum muß gleichwohl schon jetzt eine Regelung getroffen werden?

  5.2

Warum kann vorhersehbarer Änderungs- und Regelungsbedarf – z. B. mit gestaffeltem Inkrafttreten – nicht noch abgewartet und in demselben Rechtsetzungsverfahren zusammengefaßt werden?

  6. Ist der Regelungsumfang erforderlich?
 
  6.1

Ist der Entwurf frei von entbehrlichen Programmsätzen oder Planungszielbeschreibungen?

  6.2

Kann die Regelungstiefe (Differenzierung und Detaillierung) durch eine allgemeinere Fassung (Typisierung, Pauschalierung, unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln, Einräumen von Ermessen) beschränkt werden?

  6.3

Können Details einschließlich absehbarer Änderungen dem Verordnungsgeber (Länder oder Bund) überlassen oder in Verwaltungsvorschriften aufgenommen werden?

  6.4

Sind dieselben Fälle bereits anderweitig, insbesondere durch höherrangiges Recht, geregelt (vermeidbare Doppelregelungen!)? Z. B. durch

   

transformierten, unmittelbar geltenden völkerrechtlichen Vertrag?

Verordnung der Europäischen Gemeinschaft?

Bundesgesetz (gegenüber erwogenen Bundesverordnungen)

Rechtsverordnung (gegenüber erwogenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften).

  6.5

Gibt es eingeführte technische Regeln (DIN o. ä.) über denselben Regelungsgegenstand?

  6.6

Welche schon bestehenden Regelungen werden durch die geplante Vorschrift berührt? Können sie entfallen?

  6.7

Ist aus Anlaß einer anstehenden Novellierung der Regelungsumfang auch über den konkreten Änderungsbedarf hinaus überprüft worden?

  7. Kann die Geltungsdauer beschränkt werden?
 
  7.1

Wird die Regelung nur für eine vorhersehbare Zeitspanne benötigt?

  7.2

Ist eine befristete „Regelung auf Probe“ vertretbar?

  8. Ist die Regelung bürgernah und verständlich?
 
  8.1

Wird die neue Regelung auf das Verständnis und die Annahmebereitschaft der Bürger treffen?

  8.2

Warum sind vorgesehene Einschränkungen von Freiräumen oder Mitwirkungspflichten unverzichtbar? z. B.:

   

Verbote, Genehmigungs- und Anzeigepflichten

persönliches Erscheinen bei Behörden

Antragstellungen, Auskunfts- und Nachweispflichten

Strafen oder Geldbußen

sonstige Belastungen.

   

Sind sie durch geringere Belastungen ersetzbar? z. B.: Anzeigepflicht statt Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.

  8.3

Inwieweit können Anspruchsvoraussetzungen oder behördliche Genehmigungs-/Bewilligungsverfahren mit denen in anderen Rechtsbereichen abgestimmt und auf ein Minimum an Aufwand und Zeitbedarf reduziert werden?

  8.4

Können die Betroffenen die vorgesehene Regelung hinsichtlich Wortwahl, Satzbau, Satzlänge, Länge der Einzelvorschrift, Systematik, Logik, Abstraktion verstehen?

  9. Ist die Regelung praktikabel?
 
  9.1

Reicht eine vertragsrechtliche, haftungsrechtliche oder sonstwie zivilrechtliche Regelung aus, damit ein Verwaltungsvollzug vermieden werden kann?

  9.2

Warum kann auf neue behördliche Kontrollen und Einzelakte der Verwaltung (oder die Einschaltung eines Gerichts) nicht verzichtet werden?

  9.3

Sind die gewählten Vorschriften direkt befolgbar? Lassen sie einen möglichst geringen Bedarf an Einzelakten der Gesetzesausführung erwarten?

  9.4

Können verwaltungsrechtliche Gebots- und Verbotsnormen mit den vorhandenen Mitteln durchgesetzt werden?

  9.5

Kann auf besondere Vorschriften über Verfahren und Rechtsschutz verzichtet werden? Warum reichen die allgemeinen Vorschriften nicht aus?

  9.6

Warum kann auf

   
a)

Zuständigkeits- und Organisationsregelungen

b)

neue Behörden, beratende Gremien

c)

Mitwirkungsvorbehalte

d)

Berichtspflichten, amtliche Statistiken

e)

verwaltungstechnische Vorgaben (z. B.Vordrucke) nicht verzichtet werden?

  9.7

Welche Behörden oder sonstigen Stellen sollen den Vollzug übernehmen?

  9.8

Welche Interessenkonflikte sind bei den Vollzugsträgern zu erwarten?

  9.9

Wird den Vollzugsträgern der erforderliche Handlungsspielraum eingeräumt?

  9.10

Wie ist die Meinung der Vollzugsträger/-behörden zur Klarheit des Regelungszwecks und zum Vollzugsauftrag?

  9.11

Ist die geplante Regelung unter Beteiligung der Vollzugsträger vorab erprobt worden (Planspiele)?

   

Warum nicht?

Mit welchem Ergebnis?

  10. Stehen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis?
 
  10.1

In welcher Höhe ist eine Kostenbelastung der Adressaten oder sonst Betroffener zu erwarten? (u. U. schätzen oder zumindest Art und Umfang grob beschreiben)

  10.2

Kann die zusätzliche Kostenbelastung den Adressaten – insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen – zugemutet werden?

  10.3

In welcher Höhe entstehen zusätzliche Kosten und Ausgaben für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen?

   

welche Deckungsmöglichkeiten bestehen für die zusätzlichen Kosten?

  10.4

Sind Kosten-Nutzen-Untersuchungen durchgeführt worden?

   

Warum nicht?

Zu welchem Ergebnis haben sie geführt?

  10.5

Auf welche Weise sollen Wirksamkeit, Aufwand und evtl. Nebenwirkungen der Regelung nach Inkrafttreten ermittelt werden?