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Legistics is an umbrella term for rules "ensuring the coherence of federal law and adherence to legal principles". Such rules result in statutory standardization that helps to improve the structures and language of the law, to systematically study and hence scientifically underpin the art of formal law-making. These objectives become more and more important in a world of increasing digitization, legal algorithms, corpus linguistics and text mining. The information portal www.LegistiK.de documents the present and historical rules on formal law-making, and the official guidelines designed to aid legistics in Germany.
Contact for questions: Hanjo Hamann, author of (German) studies on re-promulgating laws (2009), handling legislative errors (2014), and structuring statutes (2015), hamann@coll.mpg.de.

Legistik befasst sich mit den "Standards für die Ausgestaltung, die Redaktion, den Erlass und die Anwendung von Rechtsnormen". Die dadurch angestrebte Standardisierung des Normenbestands trägt dazu bei, Strukturen und Sprache des Rechts zu verbessern, systematisch zu untersuchen und die Rechtssetzungskunst dadurch wissenschaftlich zu untermauern. Diese Anliegen werden im Zeitalter von Digitalisierung, Algorithmisierung, Korpuslinguistik und text mining zunehmend bedeutsam. Das Informationsportal www.LegistiK.de dokumentiert aktuelle und bisherige Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit und Arbeitshilfen der Legistik in Deutschland.
Kontakt für Rückfragen: Hanjo Hamann, Autor legistischer Studien zu Neubekanntmachungen (DÖV), Redaktionsversehen (AöR) und Gesetzesgliederungen (ZG), hamann@coll.mpg.de.

Ausgangslage und Problemstellung

Die einheitliche Formulierung von Gesetzentwürfen und ihre systematisch folgerichtige Gestaltung, Anwendung und Änderung sind ein traditionsreiches Thema. Es beschäftigt die Rechtswissenschaft zwar nach wie vor nur am Rande, hat aber in Handbüchern und der renommierten "Zeitschrift für Gesetzgebung" (ZG) ein wissenschaftliches Forum gefunden: Die sog. Legistik. Sie verzahnt sich zunehmend mit der computergestützten Sprachwissenschaft, die sich für die Fachsprache der Normgenese zu interessieren beginnt.

Solche Bemühungen um eine interdisziplinäre Verwissenschaftlichung der Gesetzgebungslehre stoßen allerdings auf die Schwierigkeit, dass schon deren Rechtsgrundlagen kaum bekannt und weit verstreut sind. Das deutsche Bundesrecht bietet außer allgemeinen Grundsätzen über "Die Gesetzgebung des Bundes" (Artt. 70–82 GG) kaum genauere Vorgaben. Deshalb rücken die verwaltungsinternen "Empfehlungen für die rechtsförmliche Gestaltung von Gesetzentwürfen" (§ 42 Abs. 4 GGO) nicht nur ins Zentrum des richterlichen Interesses (mindestens 99 Gerichtsentscheidungen beriefen sich allein bis 2023 auf das "Handbuch der Rechtsförmlichkeit"), sondern auch zu einem wichtigen Gegenstand rechtswissenschaftlicher Forschung auf.

Dennoch waren die Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit in digitaler Form bislang nur in der letzten Fassung von 2008 online zu finden; frühere Fassungen (insb. von 1960/1991/1999) suchte man im Internet vergeblich. Wie schwer man ihrer tatsächlich habhaft wurde, belegt eine Auskunft des mit ihrer amtlichen Veröffentlichung betrauten Verlages auf eine Anfrage vom Dezember 2018:

"Leider verfügen wir über keine Daten zu der Ausgabe aus dem Jahr 1991. Zu der Ausgabe aus dem Jahr 1999 haben wir leider nur unvollständige Daten, mit denen wir versuchen könnten, PDF-Daten des Handbuch soweit wie möglich zu rekonstruieren. In wie weit uns das gelingt, können wir derzeit nicht mit Sicherheit abschätzen [...] Wir bitten um Verständnis, dass wir für den dazu entstehenden Aufwand bis zu 150 Euro berechnen müssen."

Um diese Lücke in der öffentlichen Dokumentation zu schließen und die für Praxis, Wissenschaft und Lehre von der Gesetzgebung maßgeblichen Textquellen digital aufzubereiten, wurde im Februar 2019 unter wissenschaftlicher Leitung von Hanjo Hamann und mit Unterstützung des Referats IVA6 (Rechtsprüfung, Sprachberatung, Allgemeines Verwaltungsrecht) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Informationsplattform www.LegistiK.de eröffnet. Sie versammelt erstmals im digitalen Volltext die Rechtsquellen der Legistik für die deutsche Bundesgesetzgebung, die als amtliche Werke nach § 5 UrhG gemeinfrei sind und nun erstmals für beliebige Zwecke frei im Internet zur Verfügung stehen.

Materialien zur deutschen Legistik

Bundesrepublik

GGO 2000: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
aktuelle Fassung (pdf) aktuelle Fassung (online)
GGO 2011 (GMBl., 3 S.) GGO 2011 (konsolidiert, 76 S.)
GGO 2009 (GMBl., 51 S.)
GGO 2006 (Lesefassung, 42 S.)
GGO 2000 (GMBl., 23 S.) GGO 2000 (Lesefassung, 63 S.)

nach §§ 42 III, 69 II GGO 2000:
BMI: Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
2. Aufl. 2012 (pdf, 188 S.) 2. Aufl., Stand 2019 (online)
1. Aufl. 1992 (pdf, 140 S.) 1. Aufl. 1992 (WorldCat)

nach § 42 IV GGO 2000:
BMJ: Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR)
4. Aufl. 2024 (pdf, 412 S.) 4. Aufl., BAnz AT 31.10.2024 (e-Bek.)
3. Aufl. 2008 (pdf, 298 S.) 3. Aufl., Stand 2019 (online)
2. Aufl. 1999 (pdf, 255 S.) 2. Aufl., Stand 2003 (online)
1. Aufl. 1991 (pdf, 134 S.) 1. Aufl. 1991 (WorldCat)

Übersetzungen (3. Aufl. 2008):
AR CN EN TR PL RU RO RS

GGO vor 2000: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien I + II
Von 1974 bis 1996 wurde die GGO als Loseblattsammlung geführt.
GGO I 1969 (pdf, 145 S.) GGO II 1968 (pdf, 68 S.)
GGO I 1958 (Inhalt) GGO II 1960 (pdf, 61 S.)

GGO vor 1945: Gemeinsame Geschäftsordnung der Reichsministerien I + II
GGO II 1924 (pdf, 32 S.) GGO I 1926 (pdf, 109 S.)

Bundesländer

Das Netzwerk Normprüfung der deutschen Bundesländer führte 2017 unter seinen Mitgliedern eine Erhebung durch, deren Ergebnisse dem Seitenbetreiber vorliegen. Eine der 25 Fragen in dieser Umfrage lautete "Welche Handreichungen, Leitfäden o.ä. gibt es für die Normsetzung oder Normprüfung?" Von den 16 antwortenden Bundesländern stützt sich eines (Schleswig-Holstein) ausschließlich, fünf andere (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) überhaupt nicht auf das Handbuch des Bundes, die übrigen zehn Bundesländer verwenden es subsidiär oder ergänzend neben landeseigenen Handreichungen. Die Handreichungen der 15 Bundesländer, die eigene Vorgaben entwickelt haben, können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, soweit sie vorliegen. (Eine kontinuierlich aktualisierte öffentliche Materialsammlung lässt sich aktuell leider nicht finanzieren.)

Historische Studien zur Legistik (1850–1970)

„Bislang hat die Gesetzgebungslehre“, so stellte Sigrid Emmenegger vor einigen Jahren fest, „bis auf wenige Ausnahmen ein ausgesprochen ungeschichtliches Selbstverständnis an den Tag gelegt. Harald Kindermann analysiert diesen Umstand präzise, wenn er schreibt: ‚Die Rechtsphilosophen betrachten ihre Fragestellungen selten als neu; sie sehen sich vielmehr mit ihren großen Vorgängern in einem beständigen Dialog. Einen solchen Dialog führt die Gesetzgebungstheorie nicht‘“ (Emmenegger, Gesetzgebungskunst 2006, S. 3 m.w.N.). Dabei lasse sich vor allem für die „Zeit zwischen ungefähr 1850 und 1970“ eine „chronologische Lücke“ in der rechtshistorischen Literatur zur Gesetzgebungskunst feststellen, die einen „weißen Fleck auf der Landkarte der Forschung“ hinterlassen habe (Emmenegger, ebd. S. 11–15). Um den historischen „Dialog“ der Legistik zu erleichtern und den „weißen Fleck“ zu kolorieren, werden hier auch ausgewählte Meilensteine aus dem bislang fehlenden Jahrhundert der Gesetzgebungslehre digitalisiert und knapp kontextualisiert.

Hanswerner Müller: Handbuch der Gesetzgebungstechnik (1963)

Nach einer Dissertation über die „Lehre von den Fehlern im Gesetzgebungsverfahren“ (Münster 1924) absolvierte Hanswerner Müller (1899–1983) seine Karriere vor allem in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (insb. LG Köslin, OLG Hamm), bevor er 1954 an das kurz zuvor gegründete Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) berufen wurde. Neun Jahre später legte er die „erste größere Publikation“ zur Legistik vor, die „in Anspruch und Anlage mit dem vom Bundes­ministerium der Justiz herausgegebenen Handbuch der Rechtsförmlichkeit vergleichbar“ war (Kluth/Krings, Gesetzgebung 2014, S. 15 Rn. 42 mit Fn. 76). Zwar hatte Müller sein Handbuch laut Vorwort (S. VIII) schon „bis Ende 1930 größtenteils fertig[ge]stellt“, konnte es aber aufgrund der „Ungunst der folgenden Jahre“ erst 1963 abschließen und veröffentlichen.

Hanswerner Müller: Handbuch der Gesetzgebungstechnik (pdf, 363 S.)

Fünf Jahre nach Ersterscheinung – im Jahr nach Pensionierung des Autors – wurde dessen Handbuch für eine unveränderte zweite Auflage photographisch reproduziert. Ein Exemplar dieser Auflage wurde im Jahr 2019 digitalisiert, durchsuchbar gemacht, mit Sprungmarken versehen und steht nun erstmals online zur Verfügung.
© Der Text ist noch 30 Jahre lang urheberrechtlich geschützt und wird einstweilen mit freundlicher Genehmigung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. Hinweise auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1963 sind gleichwohl willkommen.

Ernst Beling: Methodik der Gesetzgebung, insbesondere der Strafgesetzgebung (1922)

Ernst Ludwig Beling (1866–1932) blickte bereits auf eine lange Karriere als Strafrechtslehrer in Breslau, Gießen und Tübingen zurück, als er 1913 für die letzten zwanzig Jahre seines Lebens an die LMU in München wechselte. Dort erwarb er als „eigentlicher Begründer der strafrechtlichen Tatbestandslehre“ seinen noch lange nachwirkenden Ruf „als einer der scharfsinnigsten und schöpferischsten Strafrechtsdogmatiker“ (Plate, JZ 1966, 393; ders., Diss. 1966). Auch eine große legistische Abhandlung gehört zu seinem Spätwerk. Mit den darin auf über 100 Seiten entwickelten „methodischen Grundsätzen“ wollte Beling „Warnungstafeln gegen Götzenkultus des Logischen“ errichten und erntete für die „geistige Höhe“ seiner Abhandlung sogar bei zeitgenössischen Philosophen Lob: An ihr dürften „in Zukunft weder unsere Gesetzgeber, noch die philosophischen und juridischen Theoretiker ohne Stellungnahme vorübergehen“ (Mallachow, Annalen d. Philosophie 1923, 616, 618).

Ernst Beling: Methodik der Gesetzgebung (pdf, 185 S.)

Das 1922 von Dr. Walter Rothschild (Berlin-Grunewald) verlegte Büchlein ist längst vergriffen, war aber abgesehen von einem Anhang („Teil-Gegenentwurf“) nur nachgedruckt aus dem Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie mit besonderer Berücksichtigung der Gesetzgebungsfragen (heute ARSP). In dessen 15. Band war der Text in zwei Teilen erschienen (ARWP 1921/22, S. 14–54, 133–276), die im Jahr 2021 aus Archivbeständen der Zeitschrift extrahiert und in einer Datei durchsuchbar zusammengefasst wurden.
Der Text ist seit 21 Jahren gemeinfrei, kann also für jeden beliebigen Zweck ohne rechtliche Beschränkung verwendet werden. Bei derartigen Nutzungen wäre ein Hinweis auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1922 sehr willkommen.

Kurt Ball: Vom neuen Weg der Gesetzgebung (1921)

Er wurde zum Mitbegründer der Wissenschaft vom Steuerrecht: Kurt Jacob Ball-Kaduri (1891–1976) publizierte bereits mit 29 Jahren einen „Grundriss des gesamten Steuerrechts“ und entwickelte in der Folge eine eigene „Theorie des selbstständigen Steuerrechtsystems“ unter dem Titel Steuerrecht und Privatrecht. In diesen Jahren (1920–1924) arbeitete er als Assessor in der Reichsfinanzverwaltung der Weimarer Republik und veröffentlichte währenddessen auch die hier bereitgestellte legistische Programmschrift. Seine kurze Ministerialtätigkeit sollte der Höhepunkt seiner Karriere bleiben: Ab 1924 sah er sich zunehmend antisemitischen Repressalien ausgesetzt und erlangte trotz wenig später erfolgter Habilitation nie eine Professur in Deutschland. Nach der Reichspogromnacht vorübergehend im KZ Sachsenhausen inhaftiert, musste er noch Ende 1938 aus seinem Heimatland fliehen. Die verbleibenden 38 Jahre seines Lebens verbrachte er in Israel.

Kurt Ball: Vom neuen Weg der Gesetzgebung (pdf, 63 S.)

Das 1921 im sieben Jahre zuvor gegründeten Industrieverlag Spaeth und Linde (Berlin) erschienene und damals „leider kaum beachtete Büchlein“ des angehenden Steuerrechtlers galt noch ein halbes Jahrhundert später als „heute noch aktuell“ – so der Nestor der deutschen Gesetzgebungslehre Peter Noll (BReg-Bulletin 1968, 761, 762). Mit Unterstützung von stud. iur. Johannes Hartmann konnte die Schrift 2021 digitalisiert werden und steht nun erstmals online (und durchsuchbar) zur Verfügung.
© Der Text ist noch 23 Jahre lang urheberrechtlich geschützt und wird einstweilen mit freundlicher Genehmigung der Linde Verlag Ges.m.b.H. (Wien) zur Verfügung gestellt. Hinweise auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1921 sind gleichwohl willkommen.

Harald Gutherz: Studien zur Gesetzestechnik (1908/09)

Das kurze Leben und Wirken des Wiener Liszt-Schülers Harald Gutherz (1880–1912) liegt weitgehend im Dunklen. Nach dem Handbuch österreichischer Autorinnen und Autoren jüdischer Herkunft (2011, Nr. 1:3697) war er vor allem journalistisch und schriftstellerisch tätig, wurde aber (1904) zum Dr. iur. promoviert. Daraufhin war er als erster juristischer Dozent an der deutsch-chinesischen Hochschule in Qingdao tätig, wurde noch 1911 „vermutlich“ mit der „schon 1908 und 1909 in zwei schmalen Bänden [Heft 93 und Heft 98 der von Lilienthalschen „Strafrechtlichen Abhandlungen“] erschienenen Abhandlung Studien zur Gesetzestechnik“ habilitiert, bevor er im Jahr darauf – kaum 32-jährig – in den Freitod ging (Ruefner, Res Trevirenses Blog, 3.11.2006).

Harald Gutherz: Studien zur Gesetzestechnik (pdf, 211 S.)

Die beiden hier in einer Datei zusammengefassten Teile „Der Begriff der Gesetzestechnik und sein Wert“ (1908) und „Phänomenologie und Lehren der allgemeinen Gesetzestechnik“ (1909) gelten als „die einzige größere Abhandlung der Zeit [1888–1914] zur Gesetzgebungstechnik“ (Emmenegger, Gesetzgebungskunst 2006, S. 206 Fn. 11).
Der Text ist seit 41 Jahren gemeinfrei, kann also für jeden beliebigen Zweck ohne rechtliche Beschränkung verwendet werden. Bei derartigen Nutzungen wäre ein Hinweis auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1908 sehr willkommen.

Josef Kohler: Technik der Gesetzgebung (1905)

Der Rechtsvergleicher und Immaterialgüterrechtler Josef Kohler (1849–1919) gehörte zu den renommiertesten Rechtswissenschaftlern der Welt. Wiewohl nie habilitiert, wurde er dennoch auf Professuren in Würzburg und Berlin berufen, wo er über zwanzig Jahre lang den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Strafrecht, Zivilprozess und Rechtsphilosophie innehatte. So breit wie die Denomination seiner Professur war auch sein Schaffen; er dürfte einer der produktivsten Rechtswissenschaftler sein, die je gelebt haben: Allein die Bibliographie seiner Werke umfasst 160 Seiten. Unter den 100 Monografien und über 2.000 weiteren Publikationen aus seiner Feder findet sich auch ein legistischer Aufsatz.

Josef Kohler: Technik der Gesetzgebung (pdf, 31 S.)

Der im 96. Band des Archivs für die Civilistische Praxis (AcP) auf den Seiten 345–375 abgedruckte Beitrag wurde 2021 aus Archivbeständen der Zeitschrift extrahiert und in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt.
Der Text ist seit 34 Jahren gemeinfrei, kann also für jeden beliebigen Zweck ohne rechtliche Beschränkung verwendet werden. Bei derartigen Nutzungen wäre ein Hinweis auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1905 sehr willkommen.

Ernst Zitelmann: Die Kunst der Gesetzgebung (1904)

Als einer der einflussreichsten Rechtsdogmatiker um die vorletzte Jahrhundertwende machte sich Konrad Ernst Zitelmann (1852–1923) um die Lehre von Willenserklärungen und -irrtümern ebenso verdient wie um die juristische Ausbildung. Nach Rufen an die Universitäten Rostock und Halle lehrte er den größten Teil seines wissenschaftlichen Lebens (37 Jahre lang) als Ordinarius für Römisches Recht an der Universität Bonn. In dieser Funktion trug er am 23. Januar 1904 im Zuhörerkreis der von Franz Ludwig Gehe gegründeten Gehe-Stiftung in Dresden seine Gedanken über „eine Kunst der Gesetzgebung“ vor. Er verstarb zwei Jahre nach seiner Emeritierung (1921) und wurde wenig später (1929) durch Umbenennung einer Straße in Bonn-Gronau geehrt.

Ernst Zitelmann: Die Kunst der Gesetzgebung (pdf, 52 S.)

Der später vielzitierte Vortrag wurde als Heft 9 der Schriftenreihe „Neue Zeit- und Streitfragen“ (Nebentitel: Jahrbuch der Gehestiftung 1903/04, S. 243–288) im Dresdner Verlag von Zahn & Jaensch publiziert. 2021 wurde der Text erstmals in durchsuchbarer Form online verfügbar gemacht.
Der Text ist seit 30 Jahren gemeinfrei, kann also für jeden beliebigen Zweck ohne rechtliche Beschränkung verwendet werden. Bei derartigen Nutzungen wäre ein Hinweis auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1904 sehr willkommen.

Robert von Mohl: Die Abfassung der Rechtsgesetze (1862)

Als Begründer der „spezifisch gesetzgebungstechnischen Literatur“ überhaupt gilt der badische Staatswissenschaftler und damalige Bundestagsgesandte Robert von Mohl (1799–1875), der vor 162 Jahren die „erste umfassende monographische Abhandlung zu den verschiedenen Facetten der Gesetzgebungstechnik“ veröffentlichte, „die losgelöst von einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben entstand“ (Mertens, Gesetzgebungskunst 2004, S. 13 und 488). Sie gilt weiterhin als „wegweisend und heute noch wegen ihrer Modernität lesenswert“, ja werfe sogar „einen Schatten auf den Modernitätsanspruch vieler zeitgenössischer Gesetzgebungslehren“ (Meßerschmidt, ZJS 2008, S. 118 und 121).

Robert von Mohl: Die Abfassung der Rechtsgesetze (pdf, 259 S.)

Die monographische Abhandlung erschien als „Ein Bruchstück“ innerhalb des Sammelwerks Staatsrecht, Völkerrecht und Politik von 1862, in Band 2 (Politik) auf den Seiten 375–633. Sie wurde im Jahr 2019 daraus extrahiert, durchsuchbar gemacht und mit Sprungmarken versehen.
Der Text ist seit 78 Jahren gemeinfrei, kann also für jeden beliebigen Zweck ohne rechtliche Beschränkung verwendet werden. Bei derartigen Nutzungen wäre ein Hinweis auf die hiesige Fundstelle LegistiK.de#1862 sehr willkommen.

Rechtsvergleich im deutschsprachigen Raum

Schweiz

Gesetzgebungsleitfaden / Mustererlasse
Website des schweizerischen Bundesamts für Justiz (online)
Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes (GTR) (online)

LeGes: Mitteilungsblatt von SGG und SEVAL
Jg. 2023Jg. 2022Jg. 2021Jg. 2020Jg. 2019Jg. 2018
Jg. 2017Jg. 2016Jg. 2015Jg. 2014Jg. 2013Jg. 2012
Jg. 2011Jg. 2010Jg. 2009Jg. 2008Jg. 2007Jg. 2006
Jg. 2005Jg. 2004Jg. 2003Jg. 2002Jg. 2001Jg. 2000
Jg. 1999Jg. 1998Jg. 1997Jg. 1996Jg. 1995Jg. 1994
Jg. 1993Jg. 1992Jg. 1991Jg. 1990

Österreich

Legistische Richtlinien des Österreichischen Verfassungsdienstes
Handbuch der Rechtssetzungstechnik (online)
Anleitungen zur Gestaltung von Materialien (online)

Legistik-Gespräche: Klagenfurth (2003–2013) bzw. Linz (2014heute)
6./7.11. 2025 7./8.11. 2024 9./10.11. 2023 10./11.11. 2022
4./5.11. 2021 7./8.11. 2019 8./9.11. 2018 9./10.11. 2017
3./4.11. 2016 5./6.11. 2015 7./8.11. 2013 8./9.11. 2012
3./4.11. 2011 4./5.11. 2010 5./6.11. 2009 6./7.11. 2008
8./9.11. 2007 9./10.11. 2006 16.–18.11. 2005 18./19.11. 2004
20./21.11. 2003
Überblick und Archiv zu allen bisherigen Gesprächen

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