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Handbuch der Rechtsförmlichkeit / Inhalt / Teil G Index

Teil A: Vorbemerkungen zur Rechtsprüfung
  Teil B: Allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften  
  Teil C: Stammgesetze – erstmalige Regelung bestimmter Sachverhalte  
  Teil D: Änderungsgesetze  
  Teil E: Rechtsverordnungen  
  Teil F: Formulierungshilfen für die Änderung von Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren  
  Teil G: Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen  
 
  Teil G: Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen Rn.
   
  Muster in der GGO II 856
  zuständiges Bundesministerium 857
  vorangestellte Bekanntmachung 858
  Überschrift der Bekanntmachung 859
  neuer Zitiername in der Überschrift 860
  keine Jahreszahl in der Überschrift 861
  Bekanntmachungsformel 862
  alter Zitiername in der Bekanntmachungsformel 863
  Auflistung der berücksichtigten Änderungen 864
  Beginn der Auflistung 865
  Beginn mit der letzten amtlichen Volltextveröffentlichung 866
  Bekanntmachung von DDR-Recht 867
  Angabe schwebender Änderungen 868
  Angabe bei gespaltenem Inkrafttreten 869
  Angabe einer Änderung durch ein Artikelgesetz 870
  Angabe einer Änderung durch den Einigungsvertrag 871
  Reihenfolge der Auflistung 872
  Auflistung nicht in Kraft getretener Änderungen 873
  zusätzliche Angabe der Ermächtigung für die Änderungen der Rechtsverordnung 874
  Auflistung einer Verordnungsänderung durch Gesetz 875
  keine Bekanntmachung überholter Texte 876
  maßgeblicher Wortlaut 877
  Klärung durch das BMJ 878
  nicht aufzunehmende Angaben 879
  Beachtung des Zitiergebots von EG-Richtlinien 880
  Sonderfall 881
  Kennzeichnung weggefallener Textstellen 882
  Kennzeichnung von Änderungs- und Inkrafttretensvorschriften 883
  Kennzeichnung verkündeter, noch nicht in Kraft getretener Änderungen 884
  Fußnote 885
  Fußnote mit Änderungsbefehl 886
  Fußnote mit Volltext 887
  Berücksichtigung verkündeter Außerkrafttretensregelungen 888
  Berichtigung des bekanntgemachten Wortlauts 889
  – des Änderungsgesetzes und des Stammgesetzes 890
  – der Bekanntmachung und des Stammgesetzes 891